Wirtschaftsrecht

Zur Einfügung einer Bestimmung über die „Bauhandwerkersicherung“ in das ABGB

Brigitta Jud

Verpflichtet sich ein vorleistungspflichtiger Werkunternehmer zur Errichtung eines Bauwerkes oder zur Erbringung einer sonstigen Leistung an einem fremden Grundstück, so scheitern - wegen der festen Verbindung des Werkes mit der Liegenschaft und des damit verbundenen Eigentumserwerbs des Grundstückseigentümers - die üblichen Möglichkeiten zur Sicherung des Entgelts, wie zB der Eigentumsvorbehalt oder das Zurückbehaltungsrecht. Das deutsche BGB und das schweizerische ZGB enthalten ausführliche Bestimmungen zur Sicherung der „Bauhandwerkerforderung“. Der folgende Beitrag untersucht, wie den Bedürfnissen der Bauhandwerker durch Einfügung einer neuen Bestimmung in das ABGB Rechnung getragen werden könnte.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 248

15.05.1998
Heft 5/1998
Autor/in
Brigitta Jud

Dr. Brigitta Jud ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien. Sie publiziert laufend zu verschiedenen Themen des Bürgerlichen Rechts.