News

Zur Endbesteuerung von Genussrechten

MMag. Dr. Sabine Kirchmayr

Bei Genussrechten ist auf Ebene der begebenden Kapitalgesellschaft gem § 8 Abs 3 Z 1 KStG zu differenzieren: Genussrechte, die eine Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn der emittierenden Körperschaft vermitteln, werden ertragsteuerlich als Eigenkapital behandelt („sozietäre Genussrechte“). Ausschüttungen auf derartige Genussrechte sind daher bei der emittierenden Kapitalgesellschaft nicht abzugsfähig. Bei allen übrigen Genussrechten liegt ertragsteuerlich Fremdkapital vor („obligationenähnliche Genussrechte“). Zahlungen auf derartige Genussrechte sind bei der emittierenden Kapitalgesellschaft - wie Zinszahlungen - als Betriebsausgabe abzugsfähig1).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 1996, 289

01.06.1996
Heft 11/1996
Autor/in
Sabine Kirchmayr

Univ.-Prof. Dr Sabine Kirchmayr-Schliesselberger ist Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der juridischen Fakultät der Universität Wien. Sie ist Steuerberaterin in Wien. Ihre Forschungsschwerpunkte sind öffentliches Haushaltsrecht, Finanzausgleich, Konzern- und Unternehmenssteuerrecht sowie Besteuerung der Kapitalveranlagung.