Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Zur (fehlenden) Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken

Udo Eversloh

Das dBMF hat durch das Schreiben vom 2. 6. 2021 - IV C 6 - S - 2240/19/10006 :003 eine Vereinfachungsregelung getroffen, der zufolge beim Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken (BHKW) auf Antrag ohne weiteren Nachweis unterstellt wird, dass diese ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Dieses Schreiben hat das BMF durch das Schreiben vom 29. 10. 2021 - IV C 6 - S 2240-/19/10006 :006 ersetzt. Es geht dabei auf die Frage ein, ob die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) rückgängig zu machen ist, wenn die Vereinfachungsregelung in Anspruch genommen wird. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die Thematik verschaffen.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/114

18.02.2022
Heft 2/2022
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.