§ 10 Abs 3 KStG 1988 hindert weder die gewinnmindernde Berücksichtigung der Firmenwertabschreibung auf ausländische Gruppenmitglieder noch die spätere gewinnerhöhende Nacherfassung dieser Steuerbegünstigung.
Gem § 9 Abs 7 Satz 2 KStG 1988 kann im Falle der vor dem 1. 3. 2014 erfolgten Anschaffung einer Beteiligung iSd § 9 Abs 4 KStG an einer betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft durch ein Gruppenmitglied bzw den Gruppenträger die unmittelbar beteiligte Gesellschaft eine Firmenwertabschreibung vornehmen. Die Wortfolge "vor dem 1. März 2014" wurde mit dem AbgÄG 2014 BGBl I 2014/13 in die Norm eingefügt1 und damit für neue Beteiligungserwerbe diese steuerliche Begünstigung generell beseitigt.2
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.