Steuerrecht

Zur Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG auf EU-Gruppenmitglieder

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn

§ 10 Abs 3 KStG 1988 hindert weder die gewinnmindernde Berücksichtigung der Firmenwertabschreibung auf ausländische Gruppenmitglieder noch die spätere gewinn­erhöhende Nacherfassung dieser Steuerbegünstigung.

Gem § 9 Abs 7 Satz 2 KStG 1988 kann im Falle der vor dem 1. 3. 2014 erfolgten Anschaffung einer Beteiligung iSd § 9 Abs 4 KStG an einer betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft durch ein Gruppenmitglied bzw den Gruppenträger die unmittelbar beteiligte Gesellschaft eine Firmenwertabschreibung vornehmen. Die Wortfolge "vor dem 1. März 2014" wurde mit dem AbgÄG 2014 BGBl I 2014/13 in die Norm eingefügt1 und damit für neue Beteiligungserwerbe diese steuerliche Begünstigung generell beseitigt.2

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Artikel-Nr.
RdW 2016/160

23.03.2016
Heft 3/2016
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.