Arbeitsrecht

Zur Folgepflicht des Arbeitnehmers bei Betriebsverlegung

Wolfgang Goricnik

In Zeiten, in denen Begriffe wie Reengineering und sonstige (vorwiegend anglistische) Bezeichnungen für Umstrukturierungsmaßnahmen von Unternehmen im Wirtschaftsleben in aller Munde sind, kommen im Gefolge der zunehmenden Mobilität des Kapitals natürlich auch erhöhte Mobilitätsanforderungen auf einzelne Arbeitnehmer, ja sogar ganze Belegschaften, zu. Daraus resultieren nun natürlich vielfältigste rechtliche Problematiken, allen voran (örtliche)Versetzungsproblematiken.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/519

15.09.2000
Heft 9/2000