Gesellschaftsrecht

Zur Genehmigung von Beratungsverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern

RA Dr. Stefan Fida, LL.M.

In der Praxis besteht häufig das Bedürfnis, mit einem Aufsichtsratsmitglied, das mit den internen Angelegenheiten der Gesellschaft bestens vertraut ist und über besonderes Fachwissen verfügt, einen Beratungsvertrag abzuschließen. Während Einigkeit über die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorgehensweise besteht, steht in der bisherigen Literatur die Frage des Bestehens einer Genehmigungspflicht im Vordergrund. Der vorliegende Beitrag setzt hingegen das Vorliegen einer Genehmigungspflicht voraus und behandelt praktische Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung des Abschlusses eines Beratungsvertrags mit einem Aufsichtsratsmitglied durch den Aufsichtsrat. Sein Ziel ist es, zur Entwicklung einer gesetzeskonformen und praktikablen Auslegung von § 95 Abs 5 Z 12 AktG beizutragen.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/483

16.08.2010
Heft 8a/2010
Autor/in
Stefan Fida

MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M. (LSE) ist Rechtsanwalt bei Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Vortrags- und Publikationstätigkeit im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.