Dieser Beitrag beleuchtet wesentliche Aspekte der gerichtlichen Strafbarkeit der Ausfuhr genehmigungspflichtiger "Dual-Use-Güter" nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AußWG). "Dual-Use-Güter" sind Güter, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. Analysiert werden der Tatbestand des § 79 Abs 1 Z 2 AußWG sowie die Voraussetzungen für die Strafbarkeit des Täters und mögliche Gründe für seine Straflosigkeit.
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