Arbeitsrecht

Zur Interpretation von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen

Dr. Andreas Gerhartl

Zur Auslegung von KollV bzw BetrV besteht zwar eine Fülle von Judikatur, die darin enthaltenen Statements beziehen sich aber vielfach bloß auf die Anwendbarkeit einzelner Interpretationsmethoden auf eine bestimmte Sachverhaltskonstellation. Der folgende Beitrag versucht daher, die Rsp zu diesem Thema aufzuarbeiten und zu strukturieren.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/442

16.07.2012
Heft 7/2012
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.