Wirtschaftsrecht

Zur Klauselkontrolle durch den Telekom-Regulator

Dr. Philipp Lust, LL.M. (Brügge)

§ 25 TKG als Indikator für Marktmacht

Die Bestimmungen zur präventiven AGB-Klauselkontrolle durch die Regulierungsbehörde machen in Kombination mit den Vorschriften zur Telekom-sektorspezifischen Wettbewerbsregulierung durchaus Sinn. An der Umsetzung der eindeutigen Vorgaben des Telekommunikationsrechts durch die Regulierungsbehörden scheitert es jedoch noch. Entsprechend leiden Endkunden entgegen der gesetzlichen Intention an überhöhten Preisen und unsachlichen Tariferhöhungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/761

16.12.2014
Heft 12/2014
Autor/in
Philipp Lust

Dr. Philipp Lust, LL.M. (Brügge), arbeitet im Bundesministerium für Finanzen und war davor am Institut für Staatsrecht der Universität Wien tätig.
Neben zahlreichen Publikationen zu staatlicher Marktregulierung ist er Autor des Buchs Telekommunikationsrecht im Überblick2 (2015). Für weitere Informationen zum Thema Regulierung in der Telekommunikation siehe www.lust.wien/recht.