(Mamut, SWK 14/15/2008, S. 444)
Mit Erk 18. 10. 2007, 2005/15/0016, liegt erstmals eine VwGH-Entscheidung zur Frage der Rechtspersönlichkeit und KÖSt-Pflicht einer Agrargemeinschaft vor. Der VwGH kommt darin zum Schluss, dass der in Rede stehenden Agrargemeinschaft keine Rechtspersönlichkeit zukommt, und nimmt folglich keine KÖSt-Pflicht an. Die Rechtsansicht des VwGH kann nach Ansicht der Autorin jedoch aus mehreren Gründen hinterfragt werden.
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