Wirtschaftsrecht

Zur Liberalisierung von Formvorschriften im Kapitalgesellschaftsrecht (§ 12 FlexKapGG)

Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger / Univ.-Ass. Mag. Moritz Miedler, LL.B.

Der Ministerialentwurf des BMJ zur Einführung einer "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexKapG) sieht für die neue Gesellschaftsform eine Lockerung der Formvorschriften vor: Die Notwendigkeit von Notariatsakten wird im Vergleich zu den allgemeinen Regeln des GmbHG zurückgenommen, verschiedene Dokumente können formgültig auch von Rechtsanwältinnen errichtet werden (in der Folge: "Anwaltsurkunde"). Der Gesetzesentwurf insgesamt und die Formfrage im Besonderen haben ein - für diese landläufig eher als "trocken" geltende Materie - beachtliches Echo ausgelöst. Der vorliegende Beitrag geht den im Begutachtungsverfahren vorgebrachten Argumenten nach.1

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Artikel-Nr.
RdW 2023/474

15.09.2023
Heft 9/2023
Autor/in
Andreas Geroldinger

Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger ist Vorstand des Instituts für Zivilrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht an der JKU Linz. Zuvor war er Rechtsanwaltsanwärter, Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Obersten Gerichtshof.

Er ist Schriftleiter der Juristischen Blätter, Mitherausgeber eines Kommentars zum Internationalen Zivilverfahrensrecht und des von Rummel begründeten Kommentars zum ABGB.

Moritz Miedler

Mag. Moritz Miedler, LL.B., ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht, Abteilung Privatrechtsentwicklung und Rechtsschutz, sowie am Institut für Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und Vergleichendes Prozessrecht an der JKU Linz. Er lehrt und forscht im Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.