Der Ministerialentwurf des BMJ zur Einführung einer "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexKapG) sieht für die neue Gesellschaftsform eine Lockerung der Formvorschriften vor: Die Notwendigkeit von Notariatsakten wird im Vergleich zu den allgemeinen Regeln des GmbHG zurückgenommen, verschiedene Dokumente können formgültig auch von Rechtsanwältinnen errichtet werden (in der Folge: "Anwaltsurkunde"). Der Gesetzesentwurf insgesamt und die Formfrage im Besonderen haben ein - für diese landläufig eher als "trocken" geltende Materie - beachtliches Echo ausgelöst. Der vorliegende Beitrag geht den im Begutachtungsverfahren vorgebrachten Argumenten nach.1
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.