Geltendmachung einer zu Unrecht unterbliebenen Forderungsprüfung
Im vorliegenden Beitrag wird erörtert, wie man als Insolvenzgläubiger, dessen nachträgliche Forderungsanmeldung (nur) zum Akt gelegt wird, geltend machen kann, dass die Voraussetzungen des § 107 Abs 1 IO nicht vorliegen. Ein Judikat des OLG Graz, dem im Ergebnis zuzustimmen ist, gibt Anlass dazu.
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