Beiträge

Zur nachträglichen Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Mag. Sophie Malleg, MBL

Geltendmachung einer zu Unrecht unterbliebenen Forderungsprüfung

Im vorliegenden Beitrag wird erörtert, wie man als Insolvenzgläubiger, dessen nachträgliche Forderungsanmeldung (nur) zum Akt gelegt wird, geltend machen kann, dass die Voraussetzungen des § 107 Abs 1 IO nicht vorliegen. Ein Judikat des OLG Graz, dem im Ergebnis zuzustimmen ist, gibt Anlass dazu.

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/253

31.12.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Sophie Malleg

Mag. Sophie Wagner, MBL, ist selbstständige Rechtsanwältin in Klagenfurt am Wörthersee mit den Tätigkeitsschwerpunkten Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Gesellschafts- und Unternehmensrecht.