Mit dem EU-GesRÄG (BGBl 1996/304) wurde das Dokumentationssystem für Gesellschafterbeschlüsse in der GmbH umgestellt: Anstelle des bisher in § 40 Abs 1 GmbHG aF vorgesehenen Protokollbuches (die Rechtsprechung hat darunter ein gebundenes Buch verstanden, das aber in der Praxis oft nicht geführt wurde) lässt § 40 Abs 1 GmbHG nun auch die „geordnete“ Aufbewahrung der einzelnen Beschlussniederschriften zu. Wie bisher ist den Gesellschaftern überdies eine Abschrift der Beschlüsse mittels eingeschriebenen Briefes zu übersenden (§ 40 Abs 2 GmbHG).
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