Wirtschaftsrecht

Zur Neuregelung der Anfechtungsfrist für Generalversammlungsbeschlüsse(§ 41 Abs 4 GmbHG idF des EU-GesRÄG)

Martin Karollus

Mit dem EU-GesRÄG (BGBl 1996/304) wurde das Dokumentationssystem für Gesellschafterbeschlüsse in der GmbH umgestellt: Anstelle des bisher in § 40 Abs 1 GmbHG aF vorgesehenen Protokollbuches (die Rechtsprechung hat darunter ein gebundenes Buch verstanden, das aber in der Praxis oft nicht geführt wurde) lässt § 40 Abs 1 GmbHG nun auch die „geordnete“ Aufbewahrung der einzelnen Beschlussniederschriften zu. Wie bisher ist den Gesellschaftern überdies eine Abschrift der Beschlüsse mittels eingeschriebenen Briefes zu übersenden (§ 40 Abs 2 GmbHG).

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 516

15.11.1996
Heft 11/1996
Autor/in
Martin Karollus

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus ist stellvertretender Vorstand des Instituts für Unternehmensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Autor von über 250 Publikationen, vor allem zum Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht.

Publikationen:
Kommentierung des EKEG, in: Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht Kommentar. Erster Zusatzband, 2009; Kommentierung zu den unionsrechtlichen Vorgaben für das Aktienrecht, zu § 1, zu § 47a, zu § 48, zu §§ 65–66a AktG, zu § 254 AktG, zu §§ 259-273 AktG, in Artmann/Karollus, Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Aufl (ab 2018); Kommentierung zu §§ 38–40 UGB, in Artmann, Kommentar zum UGB, 3. Aufl (2019); Beitrag zu Gesellschaftsformen für Ärzte und Zahnärzte, in Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl (2020).