Wirtschaftsrecht

Zur Notwendigkeit der gesellschaftsvertraglichen Publizität von Sachkapitalerhöhungen im GmbH-Recht

RAA MMag. Dr. Christoph Diregger

In der österreichischen Firmenbuchpraxis wird die Frage unterschiedlich beurteilt, ob die nach § 6 Abs 4 GmbHG gebotenen Festsetzungen über Sacheinlagen auch bei einer Sachkapitalerhöhung als förmlicher Bestandteil in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden müssen oder ob es wie im Aktienrecht ausreicht, dass bloß der Kapitalerhöhungsbeschluss diese Angaben enthält. Begünstigt wird diese uneinheitliche Erledigungspraxis der Firmenbuchgerichte unter anderem dadurch, dass WILHELM BIRNBAUER 1) sich in einem Beitrag zum Thema gegen die bis dahin herrschende Auffassung im Schrifttum gestellt hat, wonach die nach § 6 Abs 4 GmbHG gebotenen Festsetzungen alternativ auch in den Kapitalerhöhungsbeschluss aufgenommen werden können. Der gegenständliche Beitrag greift diese Thematik daher nochmals auf und legt dar, warum der Mindermeinung Birnbauers nicht gefolgt werden sollte.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2006/319

14.06.2006
Heft 6a/2006
Autor/in
Christoph Diregger

MMag. Dr. Christoph Diregger ist Partner bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH und ist auf Gesellschafts-, Umgründungs- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Er unterrichtet ua Privatrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Wichtige Publikationen:
Kommentierung der §§ 130 ff BörseG 2018 in Gruber (Hrsg.), BörseG 2018/­MAR (2020); Kommentierung der §§ 195–218 AktG in Doralt/­Nowotny/­Kalss (Hrsg.), AktG3 (2021); Kommentierung der §§ 49–60 GmbHG in U. Torggler (Hrsg.), Kommentar zum GmbHG (2014); Kommentierungen im Münchener Kommentar zum AktG.