Steuerrecht aktuell

Zur Notwendigkeit eines umgekehrten Maßgeblichkeitsprinzips

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gudrun Fritz-Schmied

Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 22. 4. 2009, 2007/15/0074, ausgeführt, dass es in Zusammenhang mit der Zuschreibungspflicht bei Beteiligungen iSd § 6 Z 13 EStG nicht auf die Gründe des Wertanstiegs ankommt bzw eine Zuschreibung auch dann vorgenommen werden muss, wenn die Gründe der vorangestellten Teilwertabschreibung und der nunmehrigen Wertsteigerung nicht ident sind. Zumal die Verpflichtung zur Wertaufholung bei Beteiligungen über das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip (§ 208 Abs 2 UGB) auch unternehmensrechtliche Auswirkungen zeigt, ist fraglich, inwieweit das Aufwertungsgebot von Vermögensgegenständen gem § 208 Abs 1 UGB durch die Rechtsprechung des VwGH tangiert wird. Im folgenden Beitrag werden die Auswirkungen einer steuerrechtlichen Einflussnahme auf die unternehmensrechtliche Gewinnermittlung analysiert, wobei losgelöst vom konkreten Anlassfall die Notwendigkeit einer umgekehrten Maßgeblichkeit auf den Prüfstand gestellt wird.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/1010

02.11.2009
Heft 21/2009
Autor/in
Gudrun Fritz-Schmied

Dr. Gudrun Fritz-Schmied ist ao. Universitätsprofessorin an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Institut für Finanzmanagement, Abteilung Finance und Accounting; sie ist Lektorin an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).