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Zur Präjudizialität steuerlicher Ausnahmetatbestände im verfassungsgerichtlichen Normprüfungsverfahren

MMag. Michael Rohregger, VfGH

Mit Erkenntnis vom 12. 4. 1997, G 400/96, G 44/97 hat der VfGH§ 8 Z 1 KommStG 1993als verfassungswidrig aufgehoben1)). Diese Bestimmung sah eine persönliche Befreiung der Österreichischen Bundesbahnen von der Kommunalsteuer vor. Nach Ansicht des VfGH ist keine sachliche Rechtfertigung dafür ersichtlich, dass die Österreichischen Bundesbahnen in Bezug auf die Kommunalsteuer anders als sonstige Unternehmungen, die Transportleistungen oder andere im Allgemeinen Interesse liegende Infrastrukturleistungen erbringen, bevorzugt behandelt werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 417

01.10.1997
Heft 19/1997
Autor/in
Michael Rohregger

RA Dr. Michael Rohregger ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien und Honorarprofessor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Verfassungsrechts.