Wirtschaftsrecht

Zur Rechtsnatur des Factoring

Gert Iro

Factoringverträge werden von der wohl überwiegenden Lehre in Österreich als Kaufverträge angesehen; vereinzelt wird eine auftrags- oder kreditrechtliche Einordnung vertreten (vgl dazu nur die Nachweise bei Iro in Avancini/Iro/Koziol, Österreichisches Bankvertragsrecht II [1993] Rz 2/7 und 10 ff). Auch der OGH ist bisher im wesentlichen von der kaufvertraglichen Natur dieses Geschäftstyps ausgegangen (SZ 46/58 = JBl 1974, 45 = EvBl 1973/305; EvBl 1983/26; EvBl 1994/143 = ÖBA 1994, 810; vgl ferner HS 11.162/22).

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 52

01.02.1995
Heft 2/1995
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.