Wirtschaftsrecht

Zur Regressfähigkeit von VbVG-Verbandsgeldbußen gegen Leitungsorgane

Melani Dumancic

Zugleich eine Anmerkung zu OGH 1 Ob 200/23b

Anlass für diesen Beitrag ist die Entscheidung OGH 1 Ob 200/23b.1 Der OGH hat einerseits die stRsp, wonach Strafen nicht im Wege eines Schadenersatzanspruchs auf Dritte überwälzt werden dürfen, auf Verbandsgeldbußen nach dem VbVG2 angewendet. Andererseits wurde die Ersatzfähigkeit einer Strafe für den Fall bejaht, dass ein Rechtsanwalt nicht über mögliche Maßnahmen zur Erlangung von Straffreiheit aufklärt. Dieser Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Entscheidung auf den Regressausschluss gegenüber Leitungsorganen gem § 11 VbVG.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2025/292

10.06.2025
Heft 6/2025
Autor/in
Melani Dumancic

Mag.a Melani Dumancic, LL.M. (King’s College London) ist Universitätsassistentin am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien.