Arbeitsrecht

Zur Reichweite der AuftraggeberInnenhaftung der §§ 67a ff ASVG

RA Dr. Clemens Völkl

In der Bauwirtschaft geht seit Kurzem ein Schreckgespenst um - die "AuftraggeberInnenhaftung" der §§ 67a ff ASVG. Diese neuen Regelungen, welche mit 1. 9. 2009 endgültig in Kraft getreten sind, erscheinen aus zahlreichen - nicht zuletzt verfassungsrechtlichen - Gründen äußerst problematisch und werfen viele Fragen auf. In aller Kürze soll eines dieser Probleme beleuchtet werden, welches in seiner ganzen Tragweite noch nicht erkannt worden sein dürfte - die Reichweite der neuen Bestimmungen: Ob die Haftung nur für Bauunternehmen (oder anders: nicht für Bauherren) gilt, kann mE nämlich anhand des Gesetzeswortlautes nicht eindeutig festgestellt werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/736

16.11.2009
Heft 11/2009
Autor/in
Clemens Völkl

RA Dr. Clemens Völkl ist Partner der Völkl Rechtsanwälte GmbH & Co KG und Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er beschäftigt sich mit Bank-, Versicherungs- und Gesellschaftsrecht sowie Prozessführung und zählt zu den anerkanntesten Spezialisten im Bereich der Berater- und Abschlussprüferhaftung. Nähere Informationen finden Sie unter www.voelkl.partners.

Publikationen (Auswahl):
Handbuch Beraterhaftung (2013); §§ 15 (gemeinsam mit Ratka), §§ 55–58 und §§ 54, 59, 60 in Straube, Wiener Kommentar zum GmbHG (2015, 2020); §§ 3, 9, 10 und § 15 (mit Ettmayer) UGB und §§ 1–10 FBG in Straube, UGB I (2017); § 270, §§ 269, 271, 271c (mit Hirschböck und Gedlicka), 275 und 276 in Straube, UGB II (2019); LÜW: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (2020; gemeinsam mit Ratka und Rauter).