Wenn ein "Feststellungsbescheid Gruppenmitglied" nicht einheitlich an das Gruppenmitglied und an den Gruppenträger ergangen ist, stellt sich die Frage, ob der Feststellungsbescheid das Gruppeneinkommen wirksam feststellt. Ist der "Feststellungsbescheid Gruppenmitglied" wirksam ergangen, kann der Gruppenträger als übergangene Partei gegen den Feststellungsbescheid berufen.
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