(M. Doralt, RdW 2009/207, S. 255)
In letzter Zeit stelle sich wiederholt die Frage, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, den Sitz einer AG ins Ausland zu verlegen und zugleich, wie man sich vor einer zukünftigen Sitzverlegung schützen kann. Unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils in der Rs Cartesio erörtert die Autorin Sitz und Sitzverlegung. Für die in Österreich offenen Fragen bringe das Urteil auf den ersten Blick keine Klarstellung. Will man sich vor einer Sitzverlegung ins Ausland schützen, sei eine Reglung in der Satzung zweckmäßig, dass die Hauptversammlung über die Verlegung des Verwaltungssitzes zu entscheiden habe.
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