Artikelrundschau / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Zur Sitzverlegung ins Ausland im Licht von Cartesio

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: April 2009 - Teil I

(M. Doralt, RdW 2009/207, S. 255)

In letzter Zeit stelle sich wiederholt die Frage, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, den Sitz einer AG ins Ausland zu verlegen und zugleich, wie man sich vor einer zukünftigen Sitzverlegung schützen kann. Unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils in der Rs Cartesio erörtert die Autorin Sitz und Sitzverlegung. Für die in Österreich offenen Fragen bringe das Urteil auf den ersten Blick keine Klarstellung. Will man sich vor einer Sitzverlegung ins Ausland schützen, sei eine Reglung in der Satzung zweckmäßig, dass die Hauptversammlung über die Verlegung des Verwaltungssitzes zu entscheiden habe.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/550

02.06.2009
Heft 11/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.