Aus Anlass der Entscheidung OGH 28. 6. 2023, 6 Ob 88/23v
Der Beitrag behandelt die Entscheidung des OGH1 zu § 12 NTG, in der die Frage, wer als "Teilnehmer" der notariellen Tätigkeit iSd § 12 NTG anzusehen ist und damit für die Notarkosten haftet, im Hinblick auf Gesellschafter einer GmbH geklärt wurde.2
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