EStG: § 27 Abs 1 Z 6, § 29 Z 1
Gewinnbeteiligungen aus Lebensversicherungen unterliegen gem § 27 Abs 1 Z 6 EStG 1988 nur dann der Einkommensbesteuerung, wenn
der Versicherungsvertrag nicht gegen laufende Prämienzahlung abgeschlossen wurde undzwischen Vertragsabschluß und Anfallen der Versicherungssumme weniger als zehn Jahre liegen undNoch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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