Steuerrecht / Erlaßrundschau Steuerrecht

Zur Steuerpflicht von Lebensversicherungen

Oliver Herzog

EStG: § 27 Abs 1 Z 6, § 29 Z 1

Gewinnbeteiligungen aus Lebensversicherungen unterliegen gem § 27 Abs 1 Z 6 EStG 1988 nur dann der Einkommensbesteuerung, wenn

der Versicherungsvertrag nicht gegen laufende Prämienzahlung abgeschlossen wurde undzwischen Vertragsabschluß und Anfallen der Versicherungssumme weniger als zehn Jahre liegen und

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 125

01.03.1995
Heft 3/1995
Autor/in
Oliver Herzog

Dr. Oliver Herzog ist Mitarbeiter in der Abteilung Einkommen-/Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen.