Wirtschaftsrecht

Zur teleologischen Auslegung des auf zwei Wertansätzen aufbauenden Ansatzwahlrechts nach AFRAC 30

Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek

Eine Entgegnung zum Beitrag von Eiter/Hirschler/Höltschl

In einem Beitrag von Eiter/Hirschler/Höltschl2 wird versucht, das von AFRAC vertretene aufbauende Ansatzwahlrecht mithilfe von Gesetzesinterpretationen zu belegen. Einerseits startet der Versuch mit einer wörtlichen Auslegung, die andererseits durch eine teleologische Interpretation ergänzt wird. Bei beiden Interpretationen wird der Schluss gezogen, dass es sich um ein Wahlrecht handelt, das auf zwei Wertansatzwahlrechte aufgegliedert werden kann. Der nachfolgende Beitrag zeigt, dass diese Aufgliederung bei entsprechender Interpretation eben nicht vorgenommen werden kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/323

25.07.2018
Heft 7/2018
Autor/in
Roman Rohatschek

Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek ist Vorstand des Instituts für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der JKU Linz sowie stellvertretender Leiter der OePR (Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung), Wien.