Loukota/Wimpissinger beschreiben die umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoins und kommen zum Schluss, dass "der Tausch Euro gegen Bitcoin, gesetzliches Zahlungsmittel gegen Kryptowährung, […] für sich genommen keine umsatzsteuerbare Leistung oder Lieferung dar[stellt]".1
Dieser Beitrag legt eine andere Ansicht der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoins sowie anderer kryptografischer Währungen dar und soll zeigen, dass innerhalb der EU ein gemeinsames Vorgehen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Behandlung unumgänglich ist. Auf die technische Definition von Bitcoins wird gezielt verzichtet. Für technische Details sei auf die einschlägige Literatur dazu verwiesen.2
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