Steuerrecht

Zur Unterbrechung der Bemessungs-(Festsetzungs)verjährung

Christoph Ritz

Bemessungs-(Festsetzungs)verjährung ist die Befristung des Rechtes, Abgaben festzusetzen. Der VfGH sieht in den Verjährungsbestimmungen des Abgabenrechts eine (negative) materielle Voraussetzung für die Bemessung von Abgaben1). Das Recht zur Erlassung von Feststellungs-, Meß-, Zerlegungs- und Zuteilungsbescheiden ist nach hA2) von der Bemessungsverjährung nicht betroffen.

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Artikel-Nr.
RdW 1983, 87

01.03.1983
Heft 3/1983
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).