Wirtschaftsrecht

Zur Unternehmerhaftung nach § 18 UWG

Dr. Rainer Herzig / Mag. Elvira Schmid

Eine Replik zu RdW 2014/82

Das Tatbestandselement "Handlung im Betrieb eines Unternehmens" iSd § 18 Satz 1 UWG ist nach herrschender Ansicht1 weit auszulegen: Maßgeblich ist, ob die wettbewerbswidrige Handlung dem Unternehmen zugutekommt und ob der Unternehmensinhaber die - zumindest theoretische - rechtliche Möglichkeit hat, das wettbewerbswidrige Verhalten zu verhindern.2

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Artikel-Nr.
RdW 2014/356

19.06.2014
Heft 6/2014
Autor/in
Rainer Herzig

Dr. Rainer Herzig ist Rechtsanwalt und Partner der Preslmayr Rechtsanwälte OG.

Elvira Schmid

Mag. Elvira Schmid ist seit Oktober 2013 Rechtsanwaltsanwärterin bei Preslmayr Rechtsanwälte OG, wo sie schwerpunktmäßig im Lauterkeitsrecht tätig ist. Zuvor war sie bei einer namhaften Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig.