Immaterialgüterrecht

Zur Verdrängung bestehender Marken durch DAC-Verordnungen auf der Basis von WeinG und GMO

Prof. Dr. Andreas Wiebe / Dr. Roman Heidinger

Mit der Einführung des Appellationssystems DAC (Districtus Austriae Controllatus) wurde bei Qualitätsweinen erstmals die geografische Herkunft gegenüber der Rebsorte in den Vordergrund gestellt. Für Inhaber eingetragener Marken stellt sich die Frage, inwieweit sie ihre Kennzeichenrechte, die den Namen einer geschützten Region beinhalten, weiterverwenden können. Der vorliegende Beitrag berücksichtigt neben den einschlägigen Bestimmungen des WeinG auch gemeinschaftsrechtliche Aspekte.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/492

16.08.2010
Heft 8a/2010
Autor/in
Andreas Wiebe

Univ.Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. (Virginia) war von 2002 bis 2009 Professor für Informationsrecht und Immaterialgüterrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und ist seit Mai 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Medien- und Informationsrecht an der Universität Göttingen. Er ist außerdem Stv. Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI e.V.).

Publikationen:

UWG-Kommentar (zus. m. G.Kodek), Wien 2009; §§ 40a-40e UrhG (Softwareschutz), in: Kucsko (Hrsg.), urheber.recht, Systematischer Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, Wien 2007; Electronic Banking, in: Koziol/Iro/Apathy (Hrsg.), Bankvertragsrecht, Band 3 (Wien 2007); Die elektronische Willenserklärung, Tübingen 2002.

Roman Heidinger

Dr. Roman Heidinger, M.A., ist als Rechtsanwalt bei CERHA HEMPEL in Wien in den Bereichen IP/IT tätig. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der Georg-August-Universität Göttingen und Obmann-Stv des Forschungsvereins Infolaw, der ua den Österreichischen IT-Rechtstag veranstaltet.