Steuerrecht aktuell

Zur Verfügungsmacht im Betriebsstättenbegriff des § 29 Abs 1 BAO

RAA / StB Mag. Philipp Stanek, MBL

Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines ausländischen Arbeitgebers seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so stellt sich die Frage, ob dadurch für das ausländische Unternehmen eine Betriebsstätte nach dem innerstaatlichen Betriebsstättenbegriff des § 29 Abs 1 BAO begründet wird. Das BMF hat dies vor Kurzem hinsichtlich eines "Homeoffice" bejaht.1 Dafür ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung eine Verfügungsmacht des ausländischen Unternehmers über die betreffenden inländischen Räumlichkeiten erforderlich,2 die im Rahmen von Dienstverhältnissen meist fehlen wird.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/631

07.10.2019
Heft 18/2019
Autor/in
Philipp Stanek

RA/StB Dr. Philipp Stanek, MBL, ist Rechtsanwalt sowie Steuerberater und Leiter der Praxisgruppe Steuerrecht einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Wien und war zuvor Assistent an den Instituten für Finanzrecht der Universität Salzburg und der Universität Wien.