Artikelrundschau Oktober - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Zur Verfügungsmacht im Betriebsstättenbegriff des § 29 Abs 1 BAO (Stanek, ÖStZ 2019/631, S. 461)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Übt ein in Ö ansässiger Arbeitnehmer eines ausl Arbeitgebers seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, stelle sich die Frage, ob dadurch für das ausl Unternehmen eine Betriebsstätte nach dem innerstaatlichen Betriebsstättenbegriff begründet werde. Das BMF hat dies mit EAS 3415 hinsichtlich eines Homeoffice bejaht. Dafür sei jedoch eine Verfügungsmacht des ausl Unternehmers über die betreffenden inländischen Räumlichkeiten erforderlich, welche im Rahmen von Dienstverhältnissen meist fehlen werde.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/821

06.12.2019
Heft 23/2019