Die Vergleichbarkeitsanalyse spiele in der grundfreiheitlichen Judikatur des EuGH eine wichtige Rolle. Sind die untersuchten Situationen nicht objektiv miteinander vergleichbar, scheide eine Verletzung der Grundfreiheiten a priori aus. Der EuGH folge aber keiner klaren Linie, was die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung erschwere. Die Autoren analysieren anhand der Rechtsprechung die unterschiedlichen Methoden der Vergleichbarkeitsanalyse und zeigen damit einhergehende Problemfelder auf.
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