Die Vergleichbarkeitsanalyse spielt in der grundfreiheitlichen Judikatur des EuGH eine wichtige Rolle: Sind die untersuchten Situationen nicht objektiv miteinander vergleichbar, scheidet eine Verletzung der Grundfreiheiten a priori aus. Der EuGH folgt in seinen Entscheidungen hinsichtlich der Vergleichbarkeitsanalyse allerdings keiner klaren Linie, was die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung erschwert. Rechtsunsicherheit ist die Folge. Die Autoren analysieren anhand der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung die unterschiedlichen Methoden der Vergleichbarkeitsanalyse bei der grenzüberschreitenden Verlustverwertung und zeigen die damit einhergehenden Problemfelder auf.*
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