Steuerrecht aktuell

Zur Vergütungsproblematik der Komplementär-GmbH bei der GmbH & Co KG

Dr. Jürgen Reinold / Mag. Dr. Christoph Schimmer, MSc

Bei der GmbH & Co KG wird die Geschäftsführung der KG durch die Komplementär-GmbH übernommen. Die Komplementär-GmbH hat von Gesetzes wegen Anspruch auf Ersatz der mit der Geschäftsführung verbundenen Aufwendungen (§ 161 Abs 2 iVm § 110 UGB) sowie Anspruch auf ein entsprechendes Haftungsentgelt (§ 167 UGB) für die Übernahme der unbeschränkten Haftung. Daneben ist eine eigene Vergütung für die Durchführung der Geschäftsführung üblich. Als Arbeitsgesellschafterin steht ihr ebenso ein Anspruch am Gewinn zu. Aufgrund des oftmals wirtschaftlichen und personellen Naheverhältnisses zwischen der Komplementär-GmbH und der KG ist die Bemessung der Vergütungskomponenten der Komplementär-GmbH aus ertragsteuerrechtlicher Sicht umstritten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/804

20.11.2017
Heft 21/2017
Autor/in
Jürgen Reinold

MMag. Dr. Jürgen Reinold ist Steuerberater und Geschäftsführer bei der WTS Tax Service Steuerberatungsgesellschaft mbH. Einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte ist die Strukturierung und steuerliche Optimierung von Immobilientransaktionen sowie die Beratung von Private Clients. Er ist Mitglied der Real Estate Service Line von WTS Global.

Christoph Schimmer

Mag. Dr. Christoph Schimmer, MSc (WU) ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Counsel bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Konzernsteuerrecht und internationalen Steuerrecht. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen und regelmäßig als Fachvortragender tätig.