Besprechung von 8 Ob 45/20f
§ 10 iVm § 18 Abs 1 Z 1 FAGG sieht eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht nach leg cit vor. Sie setzt ein Verlangen des Verbrauchers auf vorzeitige Vertragserfüllung voraus. Nach hA obliegt es dem Unternehmer, dieses Verlangen vor Beginn seiner Dienstleistung einzuholen. In der E 8 Ob 45/20f vom 18. 12. 2020 schlägt der OGH jedoch einen neuen Weg ein und erachtet - im Ergebnis - auch ein späteres Verlangen als hinreichend. Der Beitrag beleuchtet diese Neuausrichtung näher.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.