Artikelrundschau März 2018 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Zurechnung der Einkünfte aus der Einräumung eines Wasserbezugsrechts (Fugger, BFGjournal 3/2018, S. 93)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Die Einräumung eines Wasserbezugsrechts führe zu einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an der Wasserquelle vom Grundeigentümer zum Servitutsberechtigten. Gehört die Wasserquelle nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen, entspringe das für die Einräumung des Wasserbezugsrechts vereinnahmte Entgelt der Veräußerung von Privatvermögen und sei daher nicht steuerbar.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/410

04.07.2018
Heft 10/2018