(Kirchmayr/Achatz, taxlex 5/2009, S. 181)
Im 2. Wartungserlass 2008 zu den EStR 2000 hat das BMF in Rz 104 festgehalten, dass Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten demjenigen zuzurechnen sind, der die Leistung persönlich erbringt. Mit dieser Rz wurde nach Ansicht der Autoren über das Ziel geschossen, ohne im Vorfeld auf der Hand liegende Konsequenzen zu klären. Eine Präzisierung bis zum "Inkrafttreten" der Regelung (1. 7. 2009) wäre wünschenswert, zumal mit der Sicht des BMF zahlreiche Folgeprobleme verbunden wären.
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