(Papst, RdW 2013/101, S. 101)
Der EW-Bescheid sei als Grundlagenbescheid auch für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern von Bedeutung. Zweifelsfragen könnten sich in der Praxis insb dann ergeben, wenn die Zurechnung im EW-Bescheid vom tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentum abweiche. Meist handle es sich dabei um jene Fälle, in denen ein StPfl sein Gebäude bereits vor Jahren auf dem Grund und Boden eines Familienmitglieds errichtet hat und nach einer gewissen Zeit nicht nur über das Gebäude, sondern auch über den Grund und Boden scheinbar uneingeschränkt verfügen kann.
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