Steuerrecht

Zurechnung im Einheitswertbescheid und ihre Folgen

Dr. Stefan Papst, LL.M. (LSE)

Der Einheitswertbescheid ist als Grundlagenbescheid auch für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern von Bedeutung. Zweifelsfragen können sich in der Praxis insb dann ergeben, wenn die Zurechnung im vorhandenen Einheitswertbescheid vom tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentum abweicht. Meist handelt es sich dabei um jene Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger sein Gebäude bereits vor Jahren auf dem Grund und Boden eines Familienmitgliedes errichtet hat und nach einer gewissen Zeit nicht nur über das Gebäude, sondern auch über den Grund und Boden scheinbar uneingeschränkt verfügen kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/101

19.02.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Stefan Papst

Univ.-Ass. Dr. Stefan Papst, LL.M. (LSE) ist Steuerberater und Mitarbeiter an der Universität Salzburg, Abteilung Finanzrecht.