Der Einheitswertbescheid ist als Grundlagenbescheid auch für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern von Bedeutung. Zweifelsfragen können sich in der Praxis insb dann ergeben, wenn die Zurechnung im vorhandenen Einheitswertbescheid vom tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentum abweicht. Meist handelt es sich dabei um jene Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger sein Gebäude bereits vor Jahren auf dem Grund und Boden eines Familienmitgliedes errichtet hat und nach einer gewissen Zeit nicht nur über das Gebäude, sondern auch über den Grund und Boden scheinbar uneingeschränkt verfügen kann.
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