Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Zurückbehaltung eines Baurechts an einem bebauten Grundstück als umsatzsteuerliche Hin- und Rücklieferung eines Gebäudes? (Bergmann/Bieber, RdW 2020/550, S. 791)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Beim Verkauf von bebauten Grundstücken komme es in der Praxis mitunter vor, dass sich der Liegenschaftsverkäufer ein Baurecht zurückbehält. Fraglich sei, ob in derartigen Fällen umsatzsteuerlich eine Hin- und Rücklieferung des Gebäudes erfolge. Im Beitrag wird aufgezeigt, dass das Zurückbehalten von Baurechten umsatzsteuerlich analog zum Vorbehaltsfruchtgenuss beurteilt werden sollte.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/841

07.12.2020
Heft 23/2020