Der VwGH und der UFS haben zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zusammenbruch eines Anlagemodells Stellung genommen. Die Entscheidungen sind über die Anlassfälle hinaus von grundsätzlicher Bedeutung, weil sämtliche gegen die Besteuerung vorgebrachten Argumente umfassend berücksichtigt wurden.
Anleger erwarben diverse Investmentprodukte (Letters, „Aktien“, „Units“1), Wandelschuldverschreibungen). Das angelegte Kapital brachte jährlich fixe Renditen von bis zu 70 %. In weiterer Folge konnte frei gewählt werden, ob die Zinsen ausbezahlt oder reinvestiert werden sollten. Die meisten Anleger ließen sich die Zinsen gutschreiben und reinvestierten die Beträge. Die Anlagemodelle funktionierten über einen gewissen Zeitraum, bis es schließlich zu Zahlungsstockungen und zum Zusammenbruch des Anlagemodells kam und viele Anleger das gesamte Anlagekapital verloren. In vielen Fällen war der gesamte Kapitalstamm verloren, die bisherigen Erträge nicht versteuert und die Mittelherkunft für die Investments ungeklärt.
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