(Teil I erschienen in ÖStZ 19/2004 , Art-Nr 2004/884)
Die Regelungen des Umgründungssteuerrechts zielen ertragsteuerlich grundsätzlich auf eine ertragsteuerlich neutrale Vorgangsweise. Daher gilt auch für Zusammenschlüsse ertragsteuerlich zwingend das Prinzip der Buchwertfortführung. Nur in jenen Fällen, in denen ausländisches Vermögen beteiligt ist, ist eine Aufwertungsoption normiert. Voraussetzung hiefür ist, dass aufgrund eines DBA mit Anrechnungsmethode mit einem anderen Staat die Gefahr einer Doppelbesteuerung bestünde.
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