Wirtschaftsrecht

Zusammenspiel von Börse- und Übernahmerecht

Johannes Zollner

Das Übernahmerecht ist als Schnittstelle von Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht mit diesen beiden Regelungsgefügen untrennbar verbunden. Ein besonders enger sachlicher Zusammenhang besteht zu den börserechtlichen Publizitätspflichten, insbesondere zu den Bestimmungen betreffend die Offenlegung bedeutender Beteiligungen (§§ 91 ff BörseG). Auf das Zusammenspiel dieser beiden Normkomplexe soll im folgenden Beitrag näher eingegangen werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2001/493

15.08.2001
Heft 8/2001
Autor/in
Johannes Zollner

Johannes Zollner hat sich im Jahr 2010 an der Wirtschaftsuniversität Wien für Unternehmensrecht, Kapitalmarktrecht und privates Recht der Wirtschaft habilitiert. Nach Assistentenjahren in Klagenfurt und an der Wirtschaftsuniversität Wien ist er seit 2013 Professor am Institut für Unternehmensrecht und Wirtschaftsrecht an der Universität Graz. Dr. Zollner ist Autor und Vortragender zu gesellschafts-, kapitalmarkt- und stiftungsrechtlichen Themen sowie Mitglied der Schriftleitung der Fachzeitschrift „Die Privatstiftung“ (PSR).

Publikationen (Auswahl):

Zollner, Die eigennützige Privatstiftung aus dem Blickwinkel der Stiftungsbeteiligten (2011); Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht I und II (2005); Kontrollwechsel und Kontrollerlangung im Übernahmegesetz (2002); Mitautor des Kommentars Huber (Hrsg), Übernahmegesetz (2007).