Das StRefG 2020 wurde am 3. 7. 2019 im Nationalrat mittels Initiativantrag eingebracht, die parlamentarische Beschlussfassung ist für September geplant. Im Rahmen des StRefG 2020 soll auch § 6 Z 13 EStG ergänzt werden, um bei der Zuschreibung von umgegründeten Beteiligungen steuerlich auf die ursprünglichen Anschaffungskosten abstellen zu können. Dieser Beitrag stellt die geplante Neuregelung dar und beleuchtet einige Folgefragen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.