(Marchgraber/Titz, ÖStZ 2009/1125, S. 560)
Mit dem EU-GesRÄG wurde die EG-Bilanzrichtlinie vom 25. Juli 1978 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für das Steuerrecht führt dazu, dass die Auslegung der EG-Bilanzrichtlinie auch für das Steuerrecht von Relevanz ist. Der VwGH befasste sich im Erk 22. 4. 2009, 2007/15/0074, mit der Auslegung einer in der EG-Bilanzrichtlinie wurzelnden Bestimmung des Unternehmensrechts. Der Weg, den der VwGH in diesem Erk eingeschlagen hat, erscheint den Autoren im Lichte des Gemeinschaftsrechts jedoch fragwürdig.
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