In der Praxis habe man sich immer wieder mit der Frage auseinanderzusetzen, ob das Gericht oder die Finanzstrafbehörde für die Ahndung eines Finanzvergehens zuständig sei. Die Beantwortung der Zuständigkeitsfrage sei ob der gewählten Abgrenzungskriterien nicht immer einfach. Insofern verwundere es nicht, dass ein mehrfacher Zuständigkeitswechsel in der Praxis durchaus vorkommen könne. Dieses Phänomen werde zum Anlass genommen, um sich im Beitrag näher mit der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Gericht und Finanzstrafbehörde auseinanderzusetzen.
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