Soll ein Arbeitnehmer gekündigt oder entlassen werden, so geschieht dies häufig durch die Zustellung eines eingeschriebenen Briefes oder immer häufiger auch durch SMS oder E-Mail. Der Beitrag behandelt zuerst allgemeine Fragestellungen rund um den Zugang einseitiger Auflösungserklärungen, ehe anschließend auf die Zustellung schriftlicher Beendigungserklärungen während Zeiten eingegangen wird, in denen der Arbeitnehmer nicht so einfach zu erreichen ist, wie zB bei Spitalsaufenthalt, (Untersuchungs-)haft oder im Urlaub.
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