(Puchinger, ZfS 2008/2, S. 55)
Puchinger erörtert die verkehrsteuerliche Belastung zu folgendem Sachverhalt: Im Rahmen der Errichtung einer Privatstiftung überträgt der Stifter eine ausschließlich privat genutzte Liegenschaft auf die Privatstiftung, wobei die Übertragung unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts zugunsten des Stifters erfolgt. Er stellt die Rechtslage für die Übertragung vor dem 1. August 2008 und nach dem 31. Juli 2008 dar.
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