(Schuchter, taxlex 6/2008, S. 224)
Aufgrund des SchenkMG führen Zuwendungen aus ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen, die mit einer inländischen Stiftung vergleichbar sind, zu endbesteuerungsfähigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Der "Mausefalle-Effekt" werde geschmälert, indem steuerfreie Substanzausschüttungen ermöglicht werden, sofern diese die laufenden Erträge der Stiftung übersteigen.
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