Steuerrecht

Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler und Forscher

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr

Mit der Steuerreform 2015/16 wurde Österreich als Standort für Wissenschaft und Forschung weiter gestärkt: Neben der Erhöhung der Forschungsprämie von 10 % auf 12 % wurde in § 103 Abs 1a EStG ein Zuzugsfreibetrag von 30 % für Wissenschaftler und Forscher geschaffen. Da zum Zuzugsfreibetrag nunmehr die in § 103 Abs 3 EStG vorgesehene Verordnung ergangen ist,1 beleuchtet der Beitrag den Zuzugsfreibetrag etwas näher. Eine ausführliche BMF-Info zu den Zuzugsbegünstigungen nach § 103 EStG ist in Vorbereitung.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/579

17.11.2016
Heft 11/2016
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.