Zusammenfassung und Besprechung der EuGH-Entscheidung vom Oktober 2007 in der Rs Palacios de la Villa
Seit Inkrafttreten der Richtlinie 2000/78 war die Klärung der Frage offen, ob Zwangsversetzungen in den Ruhestand bei Erreichung eines bestimmten Alters zulässig sind, oder ob diese gegen das Gemeinschaftsgrundrecht des Verbots der Altersdiskriminierung verstoßen. Ein entsprechendes Ersuchen um Vorabentscheidung wurde bereits durch ein spanisches Gericht im November 2005 im Rechtsstreit Palacios de la Villa dem EuGH vorgelegt. Der Gerichtshof hat nunmehr im Urteil C-411/05 vom 16. 10. 2007 die Frage nach der Zulässigkeit von Zwangsversetzungen in den Ruhestand geklärt. Im Folgenden werden die Ausführungen des Gerichts zusammengefasst und mit einer kurzen Anmerkung versehen.
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